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Joachim Weiss
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Full-Service-Kanzlei für alles rund ums Verkehrsrecht
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht Oberhausen: Hilfe bei Unfall, Bußgeld & Co.
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Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht und erfahrene Rechtsanwälte in Oberhausen
Verkehrsrecht ist mehr als nur die reine Schadenregulierung
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht und unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte aus Oberhausen vertreten Mandanten seit Jahrzehnten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts umfasst dabei nicht nur die außergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen, sondern erstreckt sich auch auf die Gebiete des Verkehrsstrafrechts (Vorwürfe der Unfallflucht, der fahrlässigen Körperverletzung, der Trunkenheitsfahrt u.v.m.) sowie des Verkehrsvertragsrechts und ebenso des Verkehrsversicherungsrechts.
Leistungen unserer Kanzlei für Verkehrsrecht in Oberhausen
Wir kümmern uns um Ihr verkehrsrechtliches Problem
Verkehrsunfallregulierung
Wir setzen Ihre Rechte gegenüber der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung durch, wenn sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind.
Verteidigung in Straf- / Bußgeldverfahren
Wir verteidigen Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldstellen, wenn gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit einem Verkehrsvorgang eingeleitet wurde.
Verkehrsvertragsrecht
Sie haben Probleme beim Autokauf oder -verkauf? Wir helfen Ihnen, Ansprüche gegen den Verkäufer wirksam durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Versicherungsvertragsrecht
Der Freund von heute kann der Feind von morgen sein – gibt es Probleme mit der eigenen Versicherung (Haftpflicht- oder Kasko) stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag wirksam geltend zu machen bzw. frühzeitig zu schützen.
Unser Netzwerk
Im Bereich des Verkehrsrechts verfügen wir über ein starkes Netzwerk, welches wir mit unseren Mandanten teilen. In diesem Netzwerk befinden sich erfahrene Kfz-Sachverständige (Schadenregulierung), vertrauenswürdige freie Werkstätten zur Schadensbehebung jeglicher Art sowie Versicherungsvertreter, welche die für Sie passenden Versicherungen, z.B. Kaskoversicherungen oder die Rechtsschutzversicherung, abschließen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht und lassen Sie Ihre Verkehrsangelegenheit rechtssicher regeln.
Wir analysieren Ihr verkehrsrechtliches Problem, geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung über Erfolgsaussichten für ein Tätigwerden und versuchen immer das Beste für Sie herauszuholen.
Der richtige Fachanwalt für Verkehrsrecht sichert Ihre Ansprüche
Die Verkehrsunfallregulierung – für den Fachanwalt aus Oberhausen ein Alltagsgeschehen
Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall ist ein außergewöhnliches und unangenehmes Erlebnis, mit welchem Betroffene nicht tagtäglich umzugehen haben.
Hat es geknallt, zieht diese Situation regelmäßig neben den allgemein damit einhergehenden Unannehmlichkeiten viele Fragen mit sich, insbesondere wie nun wirtschaftlich und praktisch unmittelbar mit der Situation umzugehen ist. Unsere Verkehrsrechtsexperte bearbeiten täglich Verkehrsunfälle. Dabei legt die Kanzlei hohen Wert auf Spezialisierung: Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Joachim Weiss und der Verkehrsrechtsspezialist Rechtsanwalt Carsten Steinebach-Meiners machen Verkehrsrecht nicht nebenbei, sie bearbeiten jeden Tag unterschiedlichste verkehrsrechtliche Situationen. So können wir aufgrund unserer Erfahrung im Verkehrsrecht sicherstellen, dass unsere Mandanten höchste juristische Qualität von uns bekommen.
Schritt für Schritt zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche
Es empfiehlt sich bereits direkt, nachdem die örtlichen Polizeibeamten den amtlichen Unfallbericht übergeben haben, die Schadenangelegenheit in die Hände eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zu übergeben, der routinemäßig mit Verkehrsunfällen zu tun hat.
1. Soforteinschätzung: Wer hat den Unfall allein oder überwiegend verursacht?
Ist es zum Verkehrsunfall gekommen, stehen wir sofort für Sie zur Verfügung, um anhand der Unfallschilderung sowie des Polizeiberichts eine erste Einschätzung treffen zu können, welcher der Beteiligten den Unfall ganz oder überwiegend verschuldet hat. Auch, wenn wir feststellen, dass der Unfall durch Eigenverschulden verursacht worden ist, helfen wir unseren Mandanten dabei, ihre Pflichten gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung ordnungsgemäß zu erfüllen und noch viel wichtiger: Wir versuchen unseren Mandanten das Gefühl zu geben, dass Sie trotz eigenem Verschulden an dem Verkehrsunfall keine Verbrecher sind, da eine Schuldzuweisung für einen Verkehrsunfall nicht selten mit einem schlechten Gewissen für den Verursacher einhergeht. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wissen: das passiert täglich und ist leider ein ganz normales Geschehen.
Sollten wir feststellen, dass eine Haftung des unfallgegnerischen Fahrzeugs besteht, übernehmen wir selbstverständlich von Beginn an die vollständige Unfallregulierung, beginnend bei der Ermittlung der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung.
2. Der Einstieg in die Unfallregulierung
Damit eine Unfallregulierung gegenüber der unfallgegnerischen Versicherung ins Rollen kommen kann, ist es unabdingbar, dass der Fahrzeugschaden so schnell es geht beziffert wird. Hierfür arbeiten wir mit qualifizierten Sachverständigen zusammen. Wir übergeben unseren Mandanten einen Kontakt von einem Sachverständigen, welchen der Mandant ganz unkompliziert anrufen kann. Unser Sachverständiger wird zeitnah zu unserem Mandanten nach Hause bzw. zum Belegenheitsort des Fahrzeugs kommen und die Schäden in einem verwertbaren Gutachten dokumentieren. Sobald wir das Schadengutachten direkt von unserem Sachverständigen erhalten haben, kontaktieren wir in der Regel taggleich die ermittelte unfallgegnerische Versicherung und fordern diese auf, in die Regulierung des Verkehrsunfalls einzutreten.
Nicht selten ist das Fahrzeug unserer Mandanten nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, oder aber noch schlimmer: nicht einmal mehr fahrfähig. An dieser Stelle suchen wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine praktische Lösung, wie dieser möglichst schnell wieder mobil wird, weil eine Unfallregulierung leider nun einmal eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
3. Verkehrsunfall mit Personenschaden
Eine erhöhte Ernsthaftigkeit geht mit einem Verkehrsunfall einher, wenn es hierbei neben dem Fahrzeugschaden auch zu einem Personenschaden kommt. Hier ist unsere Devise eindeutig: Das Wichtigste nach einem Verkehrsunfall ist, dass sämtliche Beteiligten möglichst schadlos aus ihren Fahrzeugen aussteigen können.
Kommt es doch zu einem Personenschaden, ist es wichtig, dass noch am Unfalltag selbst durch einen Durchgangsarzt eine Diagnose gestellt wird, damit der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem Unfall und den festgestellten Verletzungen gewahrt bleibt. Eine Unfallregulierung mit Personenschaden nimmt in der Regel mehr Zeit in Anspruch, da damit einhergehenden Schadenspositionen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, u.a.) erst nach Abschluss der Heilbehandlung final bestimmt werden können. Je nach Schwere der Verletzungen versuchen wir in diesen Fällen regelmäßig gegenüber der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung Vorschüsse auf ein endgültig zu leistendes Schmerzensgeld zu erhalten, damit die Heilbehandlungsphase zumindest finanziell möglichst sorgenlos erfolgen kann.
4. Wenn nötig: konsequente Durchsetzung vor Gericht
Sollte es Probleme bei der Unfallregulierung durch die unfallgegnerische Versicherung geben oder aber sich diese weigern, verfolgen wir die Ansprüche unserer Mandanten notfalls auch im streitigen, gerichtlichen bis zum Ende Verfahren weiter.
Welches Gericht zuständig ist, hängt hierbei in der Regel vom Unfallort ab, sprich ein Verkehrsunfall in Oberhausen wird vornehmlich vor dem Amtsgericht Oberhausen oder dem Landgericht Duisburg verhandelt.
Frühzeitig handeln bei strafrechtlichen Vorwürfen
Verkehrsstrafrecht / Bußgeldverfahren – die Luft wird dünner, aber keine Panik
Im Bereich des Verkehrsrechts bildet das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht einen weiteren großen Baustein. Regelmäßig kontaktieren unsere Mandanten uns völlig aufgelöst, wenn sie plötzlich einen Brief von der Polizei erhalten haben, weil Ihnen gegenüber ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Es empfiehlt sich bereits nach Erhalt des Äußerungsbogens als Beschuldigter einer Straftat frühzeitig im Ermittlungsverfahren professionelle Hilfe in Anspruch – dem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oberhausen.
An dieser Stelle versuchen wir unsere Mandanten zunächst einmal zu beruhigen. Sicherlich ist die Bekanntgabe über die Einleitung eines Strafverfahrens kein schönes Gefühl, allerdings muss in dieser Situation Ruhe bewahrt werden. Das Ermittlungsverfahren wird aufgrund eines Anfangsverdachts eingeleitet – bis zu einer Verurteilung besteht noch eine Menge Raum.
Das A und O bei dem Vorwurf einer Straftat: Keine Einlassung ohne Akteneinsicht
Die Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgt immer gleich: Die örtliche Polizeibehörde übersendet dem Beschuldigten einen sog. Anhörungsbogen. Hier erhält der Beschuldigte die Möglichkeit, sich innerhalb einer bestimmten Frist zum Tatvorwurf zu äußern. Es empfiehlt sich an dieser Stelle Ruhe zu bewahren und den Brief nicht auszufüllen, sondern dem Fachanwalt für Verkehrsrecht vorzulegen. Der Rechtsanwalt wird anhand des auf dem Brief enthaltenen Aktenzeichens der Polizeibehörde umgehend dorthin ein Akteneinsichtsgesuch übersenden und in der Regel ankündigen, dass eine Einlassung zum Tatvorwurf nach erfolgter Einsicht in die Akte erfolgen wird. Denn erst durch die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte kann der Rechtsanwalt prüfen, welche Beweismittel den Tatvorwurf stärken, entkräften oder aber auf eine geringe Schuld hindeuten, wenn sich der Vorwurf erhärten sollte.
Der frühe Gang zum Anwalt kann sich allein durch den Gang lohnen
Wird ein Strafverfahren eingeleitet, sollte der Fachanwalt für Verkehrsrecht aufgesucht werden. Es besteht ein hohes Risiko einen polizeilichen Äußerungsbogen schlicht zu ignorieren und einfach zu beten, dass nichts weiter passiert. Diese Taktik kann gut gehen oder nicht, insbesondere wenn etwas an dem Vorwurf dran ist.
Denn hat das zuständige Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erst einmal einen sogenannten Strafbefehl erlassen oder gar einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, kommt es mit aller Wahrscheinlichkeit zu einem öffentlichen Gerichtstermin, der in einer Vielzahl von Fällen vorher hätte abgewendet werden können.
Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite, entwickeln eine Strategie für die mündliche Hauptverhandlung und begleiten Sie durch diese.
Verkehrsunfall mit Personenschaden: Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist die automatische Folge
Gerade im Bereich des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr gelingt es uns in der Regel durch eine gezielte Einlassung zum Vorwurf, die Einstellung des Strafverfahrens (notfalls gegen Zahlung einer angemessenen Geldauflage) still und geräuschlos zu erwirken. Entscheidend für die Bewertung einer fahrlässigen Körperverletzung sind hier insbesondere der Grad des Fahrlässigkeitsvorwurfs und auch die Schwere der Verletzungen des Betroffenen.
Vorsatzstraftaten im Verkehrsrecht sind keine Kavaliersdelikte
Auch bei härteren Straftaten (Vorsatztaten), wie der Unfallflucht beziehungsweise Fahrerflucht, Trunkenheits- oder Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr, ist unsere oberste Priorität zum Schutz des Mandanten, eine Hauptverhandlung vor einem Gericht durch eine qualifizierte Einlassung zu vermeiden. Die Behandlung von Vorsatzstraftaten bedarf insbesondere auch eines gewissen Feingefühls bei der Bearbeitung, denn schließlich steht hier auch regelmäßig der Führerschein auf dem Spiel – eine oft härte Nebenstrafe als eine ausgeurteilte Geldstrafe.
Die Einleitung eines Strafverfahrens bedeutet allerdings längst nicht, dass der Nachweis der Straftat gelingt.
Ordnungswidrigkeitenverfahren – die kleinen Strafverfahren
Auf einer Ebene tiefer bearbeiten wir täglich Fälle im Bereich des Bußgeldrechts, rund um die Themen: Rotlichtverstöße, Blitzer, Handyverstöße u.v.m. Hierbei muss schlichtweg angemerkt sein, dass die heutzutage erlassenen Bußgeldbescheide überwiegend rechtmäßig sind, da sich die Technik in dem letzten Jahrzehnt rechtssicherer durch digitale Messverfahren derart verbessert hat, dass standardisierte Verfahren kaum noch von Gerichten in Zweifel gezogen werden.
Aber auch hier stehen wir bei Bedarf gerne für eine umfassende Prüfung der Angelegenheit für Sie bereit und versuchen mit einer ehrlichen Einschätzung die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen Bußgeldbescheide zu vermitteln. In geeigneten Fällen erzielen unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht Fällen noch immer die Aufhebung des Bußgeldbescheids verbunden mit der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verkehrsvertragsrecht – Leider viel Ärger mit Gebrauchten, aber auch Neufahrzeugen
Unser Fachanwälte für Verkehrsrecht in Oberhausen vertreten im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht verschiedene Mandanten im Bereich des Vertragsrechts.
Hierbei stellt sich nicht selten das Problem, dass Fahrzeuge, ob neu oder gebraucht, von Händlern mit Mängeln behaftet übergeben wurden und anschließend Gewährleistungsrechte unserer Mandanten durchgesetzt werden müssen. Das Gesetz bietet für solche Fahrzeugkäufer, insbesondere private Käufer, eine Vielzahl von Rechten (Nachbesserung, Rückzahlung nach Rücktritt/Minderung, Schadensersatz).
Allerdings hat auch der Fahrzeugverkäufer gewisse Rechte, die bei überstürztem Vorgehen eines Käufers zum Verlust der eigenen Rechte führen kann, sodass hier ein gezieltes Vorgehen anhand der eindeutigen gesetzlichen Vorgaben unausweichlich ist. Unsere Fachanwälte in Oberhausen kennen diese Gesetze und analysieren hierbei stets die aktuelle Entwicklung der bereits umfassend bestehenden Rechtsprechung zu dem Thema Gewährleistungsrechte beim Fahrzeugkauf.
Ebenso beschäftigen uns viele Fälle, bei denen Nachbesserungsarbeiten oder generell Reparaturen an Fahrzeugen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind, sodass auch in diesem Bereichen Ansprüche von Kunden mit unserer Hilfe gezielt verfolgt werden können – auch dies sowohl in Oberhausen als auch über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus.
Wir vertreten in diesem Bereich gerne ebenso Autohäuser und Werkstätten, wenn es darum geht, offene Rechnungen einzutreiben oder aber unberechtigte Forderungen von unzufriedenen Kunden abzuwehren.
Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung
Verkehrsversicherungsrecht – wenn die eigene Versicherung vom Freund zum Feind wird
Im Zusammenhang mit rechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Verkehrsrechts spielen immer auch die eigenen Versicherungen eine entscheidende Rolle. Bei einem Verkehrsunfall, sei es verschuldet oder unverschuldet, ist es immer dringend ratsam, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung über das Unfallgeschehen in Kenntnis zu setzen (sog. Obliegenheit), damit für den Notfall der Regulierung einem möglichen Regress der eigenen Versicherung vorgebeugt wird.
Das Versicherungsvertragsrecht wird insbesondere dann im Verkehrsrecht relevant, wenn Schäden nicht durch eine unfallgegnerische Versicherung ganz oder nur teilweise reguliert wird. Sofern abgeschlossen, besteht sodann immer für den Mandanten die Möglichkeit, einen Schaden über die eigene Kasko-Versicherung zu regulieren. Auch hier helfen unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht unseren Mandanten insbesondere dann, wenn es Probleme mit der Regulierung durch die eigene Versicherung gibt.
FAQs an unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht
Unfallregulierung und verkehrsrechtliche Strafverfahren – Klärung der häufigsten rechtlichen Fragen
Gerät ein Unfallbeteiligter unverschuldet in einen Verkehrsunfall, ist es diesem Beteiligten gestattet, sofort einen Anwalt einzuschalten, der die Unfallregulierung in die Hand nimmt. Die Kosten sind ebenfalls von der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten, da nach allgemeine Meinung die Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Schadenregulierung geboten ist. Die Kosten des Rechtsanwalts sind unmittelbar mit dem Unfallgeschehen einhergehende notwendige Kosten zur Beseitigung des Schadens.
Dem Grunde nach sind sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, die aus einem Verkehrsunfall resultieren erstattungsfähig. Zu den gängigsten Schadenspositionen zählen die Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten, eine unfallbedingte Auslagenpauschale, Nutzungsausfall/Mietwagenkosten. Sollten Personenschäden bestehen, so entstehen hier regelmäßig Schmerzensgeldansprüche und bei längerer Krankschreibung auch ein Verdienstausfall.
In der Tat: wenn das Fahrzeug, wie heutzutage häufig, geleast oder der Kaufpreis finanziert wird, denn dann ist der Eigentümer des Fahrzeugs entweder der Leasinggeber oder die Finanzierungsbank. An dieser Stelle ist es unausweichlich, den jeweiligen Eigentümer mit ins Boot zu holen, ggf. nur über den Schadenfall zu informieren. Hier müssen unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht zwingend einen Blick in den Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag werfen, um keine Zeit unnötig zu verlieren.
In einem Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten gibt es leider keine Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, so müssen die Anwaltskosten aus der eigenen Tasche finanziert werden, es sei denn das Strafverfahren endet durch einen Freispruch vor Gericht.
Wird das Strafverfahren nach dem Ende des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, sei es nach den §§ 153 ff. oder § 172 Abs. 2 StPO werden die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts leider nicht von der Staatskasse übernommen. Gerade bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (=der Anfangsverdacht hat sich nicht erhärtet), ist diese gesetzgeberische Entscheidung stark in der Kritik. Eine Änderung ist ebenfalls nicht in Sicht. In der Regel ist der Mandant aber nur froh, wenn das Strafverfahren überhaupt eingestellt wird und er nicht vor Gericht muss.
Diese Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden, denn ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung in jedem Fall bei einem Verkehrsdelikt eingreift, hängt maßgeblich zunächst davon ab, ob der Vorwurf auf ein Fahrlässigkeitsdelikt (fahrlässige Körperverletzung) oder aber ein Vorsatzdelikt (Unfallflucht, Trunkenheit,…) gerichtet ist. Während bei einem Fahrlässigkeitsdelikt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten der Beauftragung für eine Verteidigung abdeckt, hängt die endgültige Deckung regelmäßig vom Ausgang des jeweiligen Verfahrens ab. Der Versicherungsschutz entfällt zumeist dann, wenn eine Verurteilung (gerichtliches Urteil oder Strafbefehl) wegen einer Vorsatztat erfolgt. Kann eine Verurteilung vermieden werden, greift der Versicherungsschutz. Insofern haben wir selbst ein gesteigertes Interesse daran, eine Verurteilung zu vermeiden, um so auch im Interesse unserer Mandanten auf die Rechtsschutzversicherung zurückgreifen zu können.
Viele unserer Mandanten fragen uns, ob die Möglichkeit besteht, den in einem Bußgeldbescheid festgesetzten Punkt in Flensburg gegen eine Erhöhung der Geldbuße auszutauschen. Dies geht leider nicht, da weder die Bußgeldstelle noch ein Gericht Einfluss auf die Eintragung eines oder mehrerer Punkte in Flensburg haben. Sobald in einem Bußgeldbescheid eine Buße über 55,00 € festgesetzt wird oder aber ein Gericht eine Buße über dieser magischen Grenze ausurteilt, wird automatisch mindestens ein Punkt in Flensburg vermerkt.

Von unseren Experten für Verkehrsrecht beraten lassen
Rechtsberatung für Ihren individuellen Fall – von der ersten Einschätzung bis zur erfolgreichen Lösung
Sollten Sie Bedarf für eine rechtliche Beratung oder unmittelbar für eine nach außen gerichtete Interessensvertretung haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren und wir werden uns bemühen, Ihnen nach unseren besten Möglichkeiten zu helfen. Unsere Kanzleiräume im Zentrum von Oberhausen bieten ausreichend Platz, um rechtliche Angelegenheiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich zu besprechen.
Generell empfehlen wir ausdrücklich im Bereich des Verkehrsrechts den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche sämtliche außergerichtlichen und prozessualen Risiken abdeckt.
Gerne empfehlen wir auch hier den Kontakt zu einem Partnerbüro in Oberhausen, bei welchem unkompliziert und schnell eine solche Rechtsschutzversicherung beraten und abgeschlossen werden kann.

Kontaktaufnahme
Gerne können Sie unser Formular nutzen oder uns eine E-Mail senden. Unser Sekretariat wird sich zeitnah telefonisch bei Ihnen melden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch direkt telefonisch zur Verfügung.
Erstgespräch
Nachdem Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem nehmen wir uns Zeit, Ihr Anliegen im Detail zu besprechen, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die nächsten Schritte sorgfältig zu planen.
Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen: Sowohl vor Gericht als auch in außergerichtlichen Verhandlungen. Mit fundiertem Fachwissen und einer lösungsorientierten Strategie setzen wir uns dafür ein, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erreichen.
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Unsere erfahrenen Rechtsanwälte vertreten Mandanten regelmäßig vor deutschen Gerichten in unterschiedlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Durch die breite personelle Aufstellung unserer Kanzlei im Bereich Verkehrsrecht profitieren unsere Mandanten von einer sorgfältigen Bearbeitung nach dem Vier-Augen-Prinzip. Gerade bei komplexen Fällen, schwierigen rechtlichen Fragestellungen oder strategischen Entscheidungen können wir uns intern fachlich abstimmen und gemeinsam den besten Weg entwickeln. Auch bei Terminkollisionen oder kurzfristigen Ausfällen ist sichergestellt, dass ein mit der Materie vertrauter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bereitsteht. So vermeiden wir Verzögerungen und gewährleisten immer eine verlässliche Betreuung – persönlich, fachkundig und direkt aus unserer Kanzlei in Oberhausen.



